Abrechnung

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind durch die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) geregelt. https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/

Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Behandlung per Barzahlung. Rechnungslegung zur späteren Bezahlung ist nicht möglich. Eine Quittung mit Rechnungsnummer wird erstellt und kann belegt werden.

Bei der Behandlung belaufen sich derzeit die Abrechnungskosten:

Naturheilkundliche Behandlungen im Krankheitsfall werden nach der tierärztlichen Gebührenordnung entsprechend der notwendigen Tätigkeit abgerechnet.

Für osteopathische Behandlungen und Bioresonanzsitzungen bei Kleintier (Hund, Katze, Kaninchen) belaufen sich die Kosten für Erstuntersuchung und Behandlung einmalig auf € 110,-, jede weitere Behandlung € 80,-.

Bei Pferd und Mensch, Erstuntersuchung und Behandlung einmalig € 120,-, jede weitere Behandlung € 90,-

Zusätzliche tierärztliche Leistungen (z.B. Injektionen), benötigte Medikamente und Zusatzfuttermittel werden gesondert nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV, https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv/BJNR021470980.html) berechnet.